Berufseinstieg für alle

Anlässlich der ersten Sitzung des Landrats 2019 wurden auch zwei Änderungen des Bildungsgesetzes diskutiert. Zum einen ging es um die Neupositionierung der sogenannten Brückenangebote, zum anderen um die Überführung der BerufsWegBereitung (BWB) bzw. des Case Management Berufsbildung (CMBB) von der Projektphase in den Regelbetrieb.
Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens 95 Prozent der Jugendlichen bis zum Abschluss ihres 25. Altersjahres ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine Berufsmatur, eine Fachmatur oder eine gymnasiale Matur erreichen. Der Übergang von der Volksschule in die Berufslehre oder in weiterführende Schulen ist dabei die kritischste Stelle, denn nicht alle Jugendlichen schaffen diesen Übertritt. Momentan liegt die Abschlussquote im Kanton Baselland bei 90,7 Prozent, also deutlich unter dem nationalen Ziel; im kantonalen Vergleich ist dies der unrühmliche Platz 23.
Es besteht Handlungsbedarf und dabei sollen die seit rund 20 Jahren existierenden Brückenangebote eine noch wichtigere Funktion als bisher übernehmen. Der Fokus soll künftig noch mehr auf den schulisch schwächeren Jugendlichen liegen. Durch eine einfachere und besser koordinierte Zusammenarbeit sämtlicher Stellen soll der Übergang in die Berufslehre oder in weiterführende Schulen zielorientierter begleitet werden. Und als Nebeneffekt werden wegen des momentan intakten Lehrstellenmarkt schliesslich noch ca. CHF 4,8 Mio. pro Jahr gespart werden können, da die Brückenangebote grundsätzlich ein Jahr und nicht länger dauern sollen.
Die Bildungs- Kultur- und Sportkommission des Landrats, die ich präsidiere, empfiehlt dem Landrat den vorgeschlagenen Änderungen des Bildungsgesetzes zuzustimmen. Anlässlich der Landratssitzung vom 17. Januar fand die erste Lesung der Gesetzesänderungen statt, am 31. Januar, nach der zweiten Lesung, wird dann auch abgestimmt. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Landrat dem Antrag der Kommission folgen wird.
Auch zwei Wahlgeschäfte standen auf der Traktandenliste, da Ersatzwahlen für das Strafgericht vorgenommen werden mussten. Kantonsparlamente diskutieren und entscheiden also nicht nur über Gesetze oder Verfassungsartikel, sondern sind auch Wahlbehörde für kantonale Schlüsselfunktionen.
Umso wichtiger ist es, sich als Stimmbürgerin und Stimmbürger seiner Verantwortung für die Zusammensetzung des Landrats bewusst zu sein. Der nächste Wahltermin steht vor der Tür. Am 31. März 2019 werden die Karten neu gemischt.

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