Margarethenstich

Wenn alles planmässig vorangeht, wird ab 2014 am Margarethenstich an einer besseren Anbindung des öffentlichen Verkehrs aus dem Leimental an den Bahnhof SBB gebaut. Der Landrat behandelte an seiner Sitzung vom 28. Oktober eine entsprechende Vorlage, die durch ein Postulat aus der SP-Fraktion sicherlich beschleunigt wurde, und genehmigte einen Planungskredit in der Höhe von 1.5 Millionen; die andere Hälfte der Planungskosten in diesem partnerschaftlichen Geschäft hat der Kanton Basel-Stadt zu tragen. Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden des Birsigtals dürfen nach Realisierung dieses Projekts, für welches insgesamt mit Kosten von 17 Millionen gerechnet werden, eine schnellere Tramverbindung zum Bahnhof SBB erwarten, wobei das detaillierte Fahrkonzept noch nicht besteht. Für einmal wurde ein Planungskredit jedoch trotz fehlendem Betriebskonzept gesprochen, denn es muss angestrebt werden, tatsächlich im Jahre 2014 mit dem Bau beginnen zu können. Dies ist eine Bedingung des Bundes, um aus dem sogenannten Agglomerationsfonds einen Zuschuss zu erhalten. Da bisher die Region Nordwestschweiz bezüglich dieses Agglomerationsfonds eher stiefmütterlich behandelt wurde und dem Projekt ein hoher Nutzen zugesprochen wird, sind die Chancen sehr hoch, dass tatsächlich Mittel des Bundes in das Tramprojekt fliessen.

An der gleichen Sitzung wurden oppositionslos auch 38.6 Millionen für die Erneuerung der Traminfrastruktur der BLT im Birseck und im Leimental genehmigt. Geleise, Fahrleitungen und dergleichen müssen in den nächsten Jahren saniert werden.


Harmonisierung des Bildungswesens

Die massgeblich von der SP-Baselland ausgegangenen Bemühungen um eine Bildungsharmonisierung haben eine weitere Hürde genommen. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom 17. Juni in zweiter Lesung deutlich „Ja“ gesagt zum Beitritt zum HarmoS-Konkordat und zum Konkordat über die Sonderpädagogik. Nun hat Ende November das Stimmvolk das Wort.

Mit 54 gegen 30 Stimmen beschloss eine breit abgestützte Koalition der Vernunft im Landrat den Beitritt zum HarmoS-Konkordat. Auch der Beitritt zum Konkordat über die Sonderpädagogik wurde mit 45 zu 37 Stimmen klar angenommen. Mit diesen Ergebnissen werden die langjährigen Bemühungen um eine Vereinheitlichung des schweizerischen Bildungswesens bestätigt. Es ist dies zudem auch ein Votum des Landrats für den Kurs von Regierungsrat Urs Wüthrich und seine verstärkten Bemühungen um eine Bildungsharmonisierung in der Nordwestschweiz. Diese Harmonisierung soll dazu führen, dass bei einem Ja des Stimmvolkes die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft endlich über die gleichen Schulsysteme verfügen. Die SP-Landratsfraktion hat zudem stets darauf bestanden, dass die Umsetzung der mit diesen Beschlüssen verbundenen Reformen auch die Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen nötig macht. Verschiedene Anträge unserer Fraktion sind in diesem Zusammenhang angenommen worden und weitere Vorstösse hat die SP-Landratsfraktion dazu eingereicht. Die Umsetzung von HarmoS darf weder auf dem Buckel der Schülerinnen und Schüler noch auf Kosten der Lehrpersonen erfolgen.

Deutlich wurde in der Debatte, dass das Baselbiet bereit ist für eine offene, kinderfreundliche Schule, die den heutigen Mobilitätsbedürfnissen gerecht wird und keine zusätzlichen Barrieren errichtet. Das Volk wird dazu im November Stellung nehmen können. Wir zweifeln nicht an einem klaren Ja.


Neubau Fachhochschule Nordwestschweiz in Muttenz

Am 20. Mai ging es um Projektierungskredit und Landerwerb zugunsten eines Neubaus für die Fachhochschule Nordwestschweiz im Polyfeld Muttenz. Mit dem zu projektierenden Neubau, der rund CHF 370 Mio. kosten dürfte, sollen die bisher auf 36 Standorte in Basel-Stadt und Basel-Landschaft verteilten Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Science, für Pädagogik und für Soziale Arbeit bis ins Jahr 2016 an einem einzigen Standort in Muttenz zusammengeführt werden („FHNW-Campus Muttenz“). Dort sollen dereinst rund 2200 Studierende ihren Studienplatz finden und rund 500 Arbeitsplätze entstehen.

Die Genehmigung des Projektierungskredits von CHF 32.5 Mio. führte zu heftigen Diskussionen. FDP und SVP, grundsätzlich für den Neubau, wünschten schon jetzt ein Kostendach von 300 Mio. Mit Zeitplan und Finanzierung könne man sich nicht anfreunden, ausserdem müsse die Rendite über Reduktion der Baukosten erhöht werden. Von Seiten der CVP und der SP wurde eingewendet, dass der Kanton-Baselland ein verlässlicher Partner in der Bildungslandschaft Nordwestschweiz bleiben müsse, dass es entsprechende Verträge gäbe und dass nicht zugelassen werden darf, dass das Projekt mit diesen Forderungen gefährdet wird. Mit 40 Ja gegen 39 Nein bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der Grünen setzte sich der Antrag für ein Kostendach durch. Projektierungskredit und  Landkauf am Bahnhof Muttenz waren dann unbestritten.

Dieser Entscheid ist aus SP Sicht nicht befriedigend. Ein Neubau für einen Fachhochschulstandort ist eine Investition in die Zukunft des Kantons. Es darf nicht soweit kommen, dass auch bei Schulbauten die Rendite in den Vordergrund gestellt wird.  Vielmehr ist es Aufgabe der Regierung, die diversen Grossprojekte in der nächsten Zeit zu priorisieren und eine Investitionsplanung zu erstellen. Dies wurde denn auch in einer dringlichen Motion von allen Parteien gemeinsam gefordert.


Was nützt ein Kulturleitbild Baselland?

An der Sitzung des Landrats vom 12. November 2009 wurde der Entwurf zum Kulturförderungsgesetz nach heftiger Debatte und trotz heftiger Gegenwehr der SP an die Regierung zurückgewiesen. Eine Motion für ein Kulturleitbild Baselland wurde von den Fraktionen der CVP, FDP und SVP eingereicht, die nun an der letzten Sitzung des Landrats vom 11. Februar 2010 auch überwiesen wurde. Darin wird verlangt, dass zunächst ein neues Kulturleitbild erarbeitet werden muss, bevor erneut über ein Kulturförderungsgesetz diskutiert wird. Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht? Von bürgerlicher Seite wird verlangt, dass die Bedeutung der kommunalen und kantonalen Kultur für die Identität des Baselbiets sowie für die Einwohnerinnen und Einwohner untersucht werden soll. Auch solle herausgefunden werden, wie die ländlichere Kultur der ländlicheren Teile unseres Kantons in diesem Kulturleitbild ihren Platz finden und so ebenso zur Identität beitragen könne. Diese Idee zeugt von einem nicht gerade selbstbewussten Kulturverständnis.

Der Kanton Basel-Landschaft darf jedoch durchaus mit Stolz auf seine Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur blicken, er darf das Erreichte in den Bereichen Archäologie und Denkmalschutz, Augusta Raurica, Kantonsmuseum und Kantonsbibliothek als Erfolg betrachten und es ist mehr als gerechtfertigt, dass auch ein im Verhältnis durchaus akzeptabler Teil der Kulturausgaben in den Nachbarskanton Basel-Stadt fliesst, wo Institutionen wie Theater oder Kaserne auch dem Publikum aus unserem Kanton zu den gleichen Preisen zur Verfügung stehen wie den Bewohnerinnen und Bewohnern von Basel-Stadt.

Die SP vertritt in dieser aktuellen Kulturdebatte die Ansicht, dass das vorgeschlagene Kulturgesetz durchaus diskutiert werden könnte. Es macht wenig Sinn, über eine Kulturdebatte nach einer neuen Identität des Kantons zu suchen und ländliche gegen städtische Kultur auszuspielen. Unser Kanton ist erwachsen und darf mit gesundem Selbstbewusstsein auftreten. Die Kulturschaffenden tun dies seit langem; sie haben ihre Identität gefunden und leben diese in Vereinen, Chören und Musikgesellschaften, in Kunst, Literatur, Musik, Tanz und Theater aus. Sie denken nicht in engen kantonalen Grenzen, sondern öffnen sich gegenüber der Welt und kreieren damit wiederum ein gesundes Selbstbewusstsein. All dies hat im vorgeschlagenen Gesetz Platz. Es bleibt zu hoffen, dass diese pluralistische, partnerschaftliche und selbstbewusst profilierte Sichtweise sich trotz heftiger Gegenwehr längerfristig durchsetzt.


Jugendschutz an der Kinokasse

An der Sitzung des Landrats vom 24. September fand die erste Lesung zum „Gesetz betreffend öffentlicher Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien“ statt. Die zweite Lesung ist für 15. Oktober vorgesehen. An dieser dürfte das Gesetz dann ohne weitere Diskussion definitiv verabschiedet werden. Die SP-Mitglieder der Justiz- und Sicherheitskommission begrüssen dieses Gesetz und treten gerne darauf ein. Wir schätzen es, dass damit das Schutzalter bei Kinofilmen mit brutalen Gewaltszenen auf bis 18 Jahre erhöht werden kann. Und wir sind auch zufrieden damit, dass dieses Gesetz nicht nur den Bereich der öffentlichen Vorführungen in Kinos und dergleichen regelt, sondern dass darin auch die weiteren Trägermedien erfasst werden, also auch auf Videofilme, DVDs und Computerspiele eingegangen wird. Dieser elektronische Bereich war bisher gesetzlich nicht geregelt. Beim Filmgesetz handelt es sich um ein partnerschaftliches Geschäft, welches parallel auch im Kanton Basel-Stadt beraten wird. Die einzige Differenz zwischen den beiden Kantonen wurde an der letzten Landratssitzung bereinigt, so dass das Gesetz nun tatsächlich partnerschaftlich umgesetzt werden kann. Nach der Verabschiedung in beiden Kantonsparlamenten wird eine gemeinsame Medienkommission gebildet werden, die sowohl Kinofilme als auch DVDs und Computerspiele bewerten und jeweils Alterslimiten festlegen wird. Der Kinder- und Jugendschutz steht bei diesem Gesetz also im Vordergrund und dies ist der SP ein wichtiges Anliegen.


Alkohol und Jugendschutz

In den Kommissionssitzungen zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes / Verbesserung des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken wurde ein Eintreten auf die Vorlage noch abgelehnt: Diese Revision sei unnötig und eine Bewilligungspflicht für den Verkauf von Wein und Bier – gebrannte Wasser sind sowieso bewilligungspflichtig – müsse nicht wieder eingeführt werden, hiess es vor allem von rechtsbürgerlicher Seite. Der Landrat kam dann an seiner Sitzung vom 10. September zu einem salomonischeren Urteil. Die Justiz- und Sicherheitskommission, der auch ich angehöre, erhielt den Auftrag, sich des Themas anzunehmen und eine mehrheitsfähige Vorlage vorzuberaten; eine Bewilligungspflicht dürfte so in naher Zukunft wieder eingeführt werden. Weiterhin bestehen bleiben damit auch die Grenzen 16/18 Jahre für den Verkauf von alkoholischen Getränken. Die SP machte sich zwar für weitergehende Massnahmen zum Thema „Alkohol und Jugendschutz“ stark, drang damit jedoch nicht durch. Grundsätzlich muss betont werden, dass das Thema nicht nur politisch angegangen werden kann, sondern dass die Verkaufsstellen – beispielsweise die bei Jugendlichen beliebten Tankstellenshops – gefordert sind, die vorgegebenen Altersgrenzen auch durchzusetzen und dass Eltern von Jugendlichen ihre Verantwortung wahrnehmen müssen und sich dem Thema nicht verschliessen dürfen.


Bildungsgesetz zum Zweiten

An der Landratssitzung vom 7. Mai 2009 wurde die Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln, Lehrplänen und Lehrmitteln abgelehnt. An der Sitzung vom 14. Mai stellte die SVP einen Ordnungsantrag auf Wiederholung der Abstimmung – dies mit der Begründung, dass die Abstimmungsanlage nicht richtig funktioniert habe, sicherlich jedoch auch mit dem Gedanken, die eigenen Reihen diesmal zu schliessen und so den Entscheid noch umzukippen. Da ein Rückkommensantrag nach erfolgtem Beschluss jedoch nicht mehr möglich ist, musste das Begehren zurückgezogen werden. Diese Regelung ist sinnvoll, da dadurch die Meinungsäusserungsfreiheit der einzelnen Landrätinnen und Landräte geschützt werden kann. Es wurde auf die Möglichkeit einer dringlichen Motion verwiesen. An der Sitzung am 26. Mai wird der Landrat wohl diese Motion behandeln dürfen, es wird wohl ein weiterer Versuch unternommen werden, die Abstimmung zum Bildungsgesetz doch noch zu korrigieren. Es stellt sich jedoch die Frage, wozu im Kanton ein Bildungsrat geschaffen wurde, wenn am Ende doch wieder der Landrat über Lehrpläne und Lehrmittel entscheiden soll. Es wäre einzigartig für die Schweiz, dass ein Kantonsparlament den Schulstoff bestimmt. Die SP wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Kanton Basel-Landschaft in dieser Sache auf dem richtigen Weg bleibt.