Der Bildungsrat ist zuständig!

Im Rahmen der Vernehmlassung zu den beiden kantonalen parlamentarischen Initiativen „Einführung Lehrplan 21“ und „Verzicht auf die Einführung von Sammelfächern auf der Sekundarstufe I“ unterstreicht die SP Baselland ihre Haltung, dass der Bildungsrat das zuständige Gremium zur Behandlung solcher Fragen ist. Dies wurde dem Bildungsrat in einer Volksabstimmung im Herbst 2010 bestätigt. Es gibt keinen Grund, diese Zuständigkeit nun zu untergraben, wie dies von einer Gruppe von Landrätinnen und Landräten der Vereinigung „Starke Schule Baselland“ versucht wird.

Die parlamentarische Initiative „Einführung Lehrplan 21“ will, dass der Landrat die Kompetenzen über den Lehrplan erhält. Sie wurde im Januar 2014 eingereicht – zu einem Zeitpunkt, als der definitive Lehrplan 21 noch gar nicht vorlag. Auch die Regierung des Kantons Baselland lehnte damals den Lehrplan ab und erreichte dadurch entscheidende Verbesserungen. Der nun vorliegende definitive Lehrplan 21 ist eine Mustervorlage, kein Gesetz. Er kann im Rahmen der Umsetzung in den Kantonen abgeändert und ergänzt werden. Im Kanton Baselland passiert dies über den Lehrplan Volksschule Baselland, der vom Bildungsrat im vergangenen November beschlossen wurde. Ein konstruktiver Weg ist damit beschritten.

Die Einführung von Sammelfächern wurde vom Bildungsrat im Rahmen der Verabschiedung der gemeinsamen Stundentafel mit dem Kanton Basel-Stadt im Sommer 2012 beschlossen. Im Mai 2014 wurde dann die parlamentarische Initiative „Verzicht auf die Einführung von Sammelfächern auf der Sekundarstufe I“ eingereicht. Unseriös und unlauter ist es, einen Entscheid des Bildungsrats erst fast zwei Jahre danach anzufechten. Zudem ist das Bildungsgesetz schlicht der falsche Ort, um das Thema Sammelfächer zu regeln.

Eine Gutheissung dieser Vorstösse durch die Regierung oder den Landrat würde grosse Unsicherheit an den betroffenen Schulen und innerhalb der Lehrerschaft auslösen, es käme unweigerlich zu Volksabstimmungen. Beide Initiativen gefährden zudem den gemeinsamen Bildungsraum mit Basel-Stadt.

Die SP Baselland empfiehlt dem Landrat, die Initiativen abzulehnen – ohne Gesetzesänderungen sind auch keine Volksabstimmungen nötig. Eine Diskussion darf selbstverständlich trotzdem stattfinden, jedoch immer unter Beachtung der Zuständigkeit des Bildungsrats.