Energiepaket und Klimadelegierter

An seiner letzten Sitzung verabschiedete der Landrat einstimmig die Änderung des kantonalen Energiegesetzes, das die Weiterführung des kantonalen Energiepakets bis 2025 sichert. Für 2020 bis 2025 stehen insgesamt 30 Millionen Franken zur Verfügung, die Hauseigentümer zur Senkung des Energieverbrauchs ihrer Liegenschaften animieren sollen, wobei Beiträge des Bundes diesen Gesamtbetrag noch verdreifachen. Vorausgegangen war ein heftiges Feilschen um Kompromisse, so dass nun auch Holzfeuerungsanlagen und Hausanschlüsse an vorhandene Wärmenetze in das Energiepaket einbezogen sind. Die erzielten Kompromisse, die von allen politischen Lagern mitgetragen werden, deuten an, dass sich im Landrat seit den letzten Wahlen einiges geändert hat. Die politischen Gewichte sind so verteilt, dass wieder miteinander geredet werden muss. Und es ist erfreulich, dass dies trotz der Grabenkämpfe der vergangenen Jahre tatsächlich auch möglich ist.
Zu optimistisch sollte man jedoch trotzdem nicht sein. Dies zeigte die Diskussion über die Einsetzung eines oder einer Klimadelegierten und einer Task Force zur Erreichung der Klimaziele – Stichworte dazu sind Kyoto Protokoll, Pariser Abkommen und Netto Null bis 2050. Ausgangslage für die entsprechende Motion der SP-Fraktion war die sachliche Feststellung, dass unser Kanton schlicht und ergreifend dringend einen lösungsorientierten Umgang mit dem Klimawandel anstreben muss. Es geht darum, einerseits tatsächlich in den nächsten Jahren den CO2-Ausstoss zu verringern und andererseits auch den Umgang mit klimatischen Veränderungen vorzubereiten. In beiden Fällen muss der Regierungsrat die Führung übernehmen. Die Regierung hat jedoch diese Aufgabe bisher an das Lufthygieneamt delegiert, was angesichts der verschiedenen Handlungsfelder wie Gesundheit, Energie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgung – und vermutlich noch einige mehr – nicht die richtige Entscheidung zu sein scheint. Es braucht eine mit Kompetenzen ausgestattete Stelle, die diese Querschnittaufgabe stufengerecht übernimmt; eine beim Lufthygieneamt angesiedelte Koordinationsstelle kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Der Regierungsrat muss das Klimadossier konsequent und verantwortlich führen. Eine übergeordnete Strategie muss entwickelt werden, die relevanten Handlungsfelder sind zu benennen und Massnahmen vorzuschlagen – und – nach Verabschiedung durch das Parlament – über die Direktionen hinweg koordiniert umzusetzen. Der Landrat lehnte die Forderung nach einem Klimadelegierten mit 39 zu 46 Stimmen ab. Es gibt also weiterhin zu tun, packen wir’s an.

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