Entlastungsrahmengesetz: Das letzte Wort hat das Volk

Vergangene Woche wurde das vieldiskutierte Sparpaket vom Landrat des Kantons Basel-Landschaft zu Ende beraten. Das Paket von Total 180 Millionen führte noch einmal zu heftigen Diskussionen, wobei sich die SP-Fraktion vor allem gegen das Entlastungsrahmengesetz engagierte, in welchem Massnahmen von 26 Millionen zusammengefasst sind. Neben der Einführung eines steuerlichen Selbstbehalts bei den Krankheitskosten und der Streichung von Beiträgen an die Finanzierung von Privatschulen gab in diesem Gesetz vor allem die Abschaffung der zweijährigen Berufsvorbereitungsschule BVS 2 (frühere DMS) zu reden. An der BVS 2 steuert man in zwei Schuljahren auf ein persönliches Berufsziel zu. Sie ist nicht kaufmännisch ausgerichtet wie die Kaufmännische Vorbereitungsschule (KVS), sondern breiter orientiert. Das Angebot ist Teil eines grösseren Puzzles von Angeboten im Bereich Berufsfindung und Berufsausbildung und ermöglicht einen vielversprechenden Einstieg ins Berufsleben. Die BVS 2 erfüllt damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. In der Vernehmlassung zum Sparpaket sprachen sich 92% der Antwortenden gegen diese Massnahme aus. Dabei wurde von vielen Seiten auch festgehalten, dass die Baselbieter Regierung bei den Sparmassnahmen im Bildungsbereich über das Ziel hinausschiesst. Alle diese Einwände wurden von der Regierung nicht berücksichtigt und die entsprechenden Massnahmen – z.B. die Abschaffung der BVS 2 – im Entlastungsrahmengesetz belassen. Die Entscheidung bezüglich dieses Bildungsangebots fiel im Landrat sowohl in der ersten als auch in der zweiten Lesung denkbar knapp aus. Obwohl sich die entsprechende Fachkommission für Bildung, Kultur und Sport gegen die Massnahme ausgesprochen hatte, folgte der Landrat mit 42:41 bzw. 43:42 Stimmen dem Wunsch der Regierung. Das letzte Wort in dieser Sache wird jedoch das Volk haben, das nun im Juni über dieses Entlastungsrahmengesetz abstimmt.