Bildungsgesetz zum Zweiten

An der Landratssitzung vom 7. Mai 2009 wurde die Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln, Lehrplänen und Lehrmitteln abgelehnt. An der Sitzung vom 14. Mai stellte die SVP einen Ordnungsantrag auf Wiederholung der Abstimmung – dies mit der Begründung, dass die Abstimmungsanlage nicht richtig funktioniert habe, sicherlich jedoch auch mit dem Gedanken, die eigenen Reihen diesmal zu schliessen und so den Entscheid noch umzukippen. Da ein Rückkommensantrag nach erfolgtem Beschluss jedoch nicht mehr möglich ist, musste das Begehren zurückgezogen werden. Diese Regelung ist sinnvoll, da dadurch die Meinungsäusserungsfreiheit der einzelnen Landrätinnen und Landräte geschützt werden kann. Es wurde auf die Möglichkeit einer dringlichen Motion verwiesen. An der Sitzung am 26. Mai wird der Landrat wohl diese Motion behandeln dürfen, es wird wohl ein weiterer Versuch unternommen werden, die Abstimmung zum Bildungsgesetz doch noch zu korrigieren. Es stellt sich jedoch die Frage, wozu im Kanton ein Bildungsrat geschaffen wurde, wenn am Ende doch wieder der Landrat über Lehrpläne und Lehrmittel entscheiden soll. Es wäre einzigartig für die Schweiz, dass ein Kantonsparlament den Schulstoff bestimmt. Die SP wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Kanton Basel-Landschaft in dieser Sache auf dem richtigen Weg bleibt.

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