In den Kommissionssitzungen zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes / Verbesserung des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken wurde ein Eintreten auf die Vorlage noch abgelehnt: Diese Revision sei unnötig und eine Bewilligungspflicht für den Verkauf von Wein und Bier – gebrannte Wasser sind sowieso bewilligungspflichtig – müsse nicht wieder eingeführt werden, hiess es vor allem von rechtsbürgerlicher Seite. Der Landrat kam dann an seiner Sitzung vom 10. September zu einem salomonischeren Urteil. Die Justiz- und Sicherheitskommission, der auch ich angehöre, erhielt den Auftrag, sich des Themas anzunehmen und eine mehrheitsfähige Vorlage vorzuberaten; eine Bewilligungspflicht dürfte so in naher Zukunft wieder eingeführt werden. Weiterhin bestehen bleiben damit auch die Grenzen 16/18 Jahre für den Verkauf von alkoholischen Getränken. Die SP machte sich zwar für weitergehende Massnahmen zum Thema „Alkohol und Jugendschutz“ stark, drang damit jedoch nicht durch. Grundsätzlich muss betont werden, dass das Thema nicht nur politisch angegangen werden kann, sondern dass die Verkaufsstellen – beispielsweise die bei Jugendlichen beliebten Tankstellenshops – gefordert sind, die vorgegebenen Altersgrenzen auch durchzusetzen und dass Eltern von Jugendlichen ihre Verantwortung wahrnehmen müssen und sich dem Thema nicht verschliessen dürfen.
Alkohol und Jugendschutz
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