An der Sitzung des Landrats vom 24. September fand die erste Lesung zum „Gesetz betreffend öffentlicher Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien“ statt. Die zweite Lesung ist für 15. Oktober vorgesehen. An dieser dürfte das Gesetz dann ohne weitere Diskussion definitiv verabschiedet werden. Die SP-Mitglieder der Justiz- und Sicherheitskommission begrüssen dieses Gesetz und treten gerne darauf ein. Wir schätzen es, dass damit das Schutzalter bei Kinofilmen mit brutalen Gewaltszenen auf bis 18 Jahre erhöht werden kann. Und wir sind auch zufrieden damit, dass dieses Gesetz nicht nur den Bereich der öffentlichen Vorführungen in Kinos und dergleichen regelt, sondern dass darin auch die weiteren Trägermedien erfasst werden, also auch auf Videofilme, DVDs und Computerspiele eingegangen wird. Dieser elektronische Bereich war bisher gesetzlich nicht geregelt. Beim Filmgesetz handelt es sich um ein partnerschaftliches Geschäft, welches parallel auch im Kanton Basel-Stadt beraten wird. Die einzige Differenz zwischen den beiden Kantonen wurde an der letzten Landratssitzung bereinigt, so dass das Gesetz nun tatsächlich partnerschaftlich umgesetzt werden kann. Nach der Verabschiedung in beiden Kantonsparlamenten wird eine gemeinsame Medienkommission gebildet werden, die sowohl Kinofilme als auch DVDs und Computerspiele bewerten und jeweils Alterslimiten festlegen wird. Der Kinder- und Jugendschutz steht bei diesem Gesetz also im Vordergrund und dies ist der SP ein wichtiges Anliegen.
Jugendschutz an der Kinokasse
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