Was nützt ein Kulturleitbild Baselland?

An der Sitzung des Landrats vom 12. November 2009 wurde der Entwurf zum Kulturförderungsgesetz nach heftiger Debatte und trotz heftiger Gegenwehr der SP an die Regierung zurückgewiesen. Eine Motion für ein Kulturleitbild Baselland wurde von den Fraktionen der CVP, FDP und SVP eingereicht, die nun an der letzten Sitzung des Landrats vom 11. Februar 2010 auch überwiesen wurde. Darin wird verlangt, dass zunächst ein neues Kulturleitbild erarbeitet werden muss, bevor erneut über ein Kulturförderungsgesetz diskutiert wird. Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht? Von bürgerlicher Seite wird verlangt, dass die Bedeutung der kommunalen und kantonalen Kultur für die Identität des Baselbiets sowie für die Einwohnerinnen und Einwohner untersucht werden soll. Auch solle herausgefunden werden, wie die ländlichere Kultur der ländlicheren Teile unseres Kantons in diesem Kulturleitbild ihren Platz finden und so ebenso zur Identität beitragen könne. Diese Idee zeugt von einem nicht gerade selbstbewussten Kulturverständnis.

Der Kanton Basel-Landschaft darf jedoch durchaus mit Stolz auf seine Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur blicken, er darf das Erreichte in den Bereichen Archäologie und Denkmalschutz, Augusta Raurica, Kantonsmuseum und Kantonsbibliothek als Erfolg betrachten und es ist mehr als gerechtfertigt, dass auch ein im Verhältnis durchaus akzeptabler Teil der Kulturausgaben in den Nachbarskanton Basel-Stadt fliesst, wo Institutionen wie Theater oder Kaserne auch dem Publikum aus unserem Kanton zu den gleichen Preisen zur Verfügung stehen wie den Bewohnerinnen und Bewohnern von Basel-Stadt.

Die SP vertritt in dieser aktuellen Kulturdebatte die Ansicht, dass das vorgeschlagene Kulturgesetz durchaus diskutiert werden könnte. Es macht wenig Sinn, über eine Kulturdebatte nach einer neuen Identität des Kantons zu suchen und ländliche gegen städtische Kultur auszuspielen. Unser Kanton ist erwachsen und darf mit gesundem Selbstbewusstsein auftreten. Die Kulturschaffenden tun dies seit langem; sie haben ihre Identität gefunden und leben diese in Vereinen, Chören und Musikgesellschaften, in Kunst, Literatur, Musik, Tanz und Theater aus. Sie denken nicht in engen kantonalen Grenzen, sondern öffnen sich gegenüber der Welt und kreieren damit wiederum ein gesundes Selbstbewusstsein. All dies hat im vorgeschlagenen Gesetz Platz. Es bleibt zu hoffen, dass diese pluralistische, partnerschaftliche und selbstbewusst profilierte Sichtweise sich trotz heftiger Gegenwehr längerfristig durchsetzt.